DEFINITIVE EINFUHR in die Schweiz
Für zum endgültigen Verbleib in der Schweiz bestimmte Pferde aus Ländern der EU und Norwegen benötigen Sie folgende Dokumente:
- Einen schriftlichen Auftrag, welchen Sie uns per E-Mail an info@pferde-services.ch senden.
- Handelsrechnung oder Kaufvertrag
- Gesundheitszeugnis (Traces)
- Equidenpass – muss bei Grenzübertritt mitgeführt werden
Die Einfuhrabgaben bestehen aus dem Einfuhrzoll und der Mehrwertsteuer (2,5 %).
Der Einfuhrzoll wird pro Tier erhoben.
Innerhalb des Kontingents für Pferde fallen CHF 120.- Zölle pro Pferd an.
Dies muss Vorab geprüft werden, ob das Kontingent noch offen ist.
VORÜBERGEHENDE EINFUHR in die Schweiz
Wenn Sie das Verfahren der vorübergehenden Verwendung in Anspruch nehmen wollen, muss der Eigentümer des Pferdes seinen Sitz oder Wohnsitz im Ausland haben
Ausnahmen sind nur folgenden Verwendungszwecken möglich:
- Ungewisser Verkauf
- Test, Erprobung
- Sportveranstaltungen
- Spazierritte oder Ferienaufenthalt
- Dressur, Training, Ausbildung, Zucht, Beschlagen, tierärztliche Behandlung, Weiden und Beherbergen
Für die vorübergehende Verzollung brauchen Sie:
- Einen schriftlichen Auftrag, welchen Sie uns per E-Mail an info@pferde-services.ch senden
- Dokumente, die belegen, dass der beantragte Zweck zutrifft (z. B. Ausbildungs- oder Trainingsverträge)
- Wertunterlagen/ Proformarechnung
- Gesundheitsbescheinigung
Equidenpass – muss bei Grenzübertritt mitgeführt werden.