DEFINITIVE EINFUHR in die Schweiz
Für zum endgültigen Verbleib in der Schweiz bestimmte Pferde aus Ländern der EU und Norwegen benötigen Sie folgende Dokumente:
- Einen schriftlichen Auftrag, welchen Sie uns per E-Mail an info@pferde-services.ch senden.
- Handelsrechnung oder Kaufvertrag
- Gesundheitszeugnis (Traces)
- Equidenpass – muss bei Grenzübertritt mitgeführt werden
Die Einfuhrabgaben bestehen aus dem Einfuhrzoll und der Mehrwertsteuer (2,6 %).
Der Einfuhrzoll wird pro Tier erhoben.
Innerhalb des Kontingents für Pferde fallen CHF 120.- Zölle pro Pferd an.