Carnet ATA und Zolldokumente für den vorübergehenden Grenzübertritt

Carnet ATA

«Abfertigung mit Schweizer Carnet ATA – für den vorübergehenden Grenzübertritt.»

Abfertigung mit Schweizer Carnet ATA

Wann eignet sich ein Carnet ATA?

Für Pferde, die sich in der Schweiz im zollrechtlich freien Verkehr befinden und nur vorübergehend ins Ausland gebracht werden:

  1. Spazierritte & Ferienaufenthalte

    Wenn Ihr Pferd nur vorübergehend ins Ausland gebracht wird.

  2. Sportveranstaltungen

    Turniere und Wettkämpfe im Ausland.

  3. Erholung auf der Weide

    Wenn sich Ihr Pferd im Ausland auf einer Weide erholen soll.

  4. Dressur, Training & mehr

    Ausbildung, Zucht, Beschlagen oder tierärztliche Behandlungen.

Dokumente für die Erstellung

Für die Erstellung eines Carnet ATA brauchen wir folgende Dokumente:

  1. Schriftlicher Auftrag

    Ihren Auftrag senden Sie uns per E-Mail an info@pferde-services.ch.

  2. Equidenpass

  3. Gesundheitszeugnis

Ihre Vorteile mit einem Carnet ATA

  • Reisen jederzeit über besetzte Zollstellen möglich.
  • Mehrere Grenzübertritte innerhalb eines Jahres mit nur einem Dokument.

Bei der Zollanmeldung vorzulegen

Bei der Zollanmeldung legen Sie der Zollstelle folgende Dokumente vor:

  1. Carnet ATA

  2. Equidenpass

  3. Nachweis des Zwecks

    Dokumente, die den beantragten Zweck belegen – z. B. Ausbildungs- oder Trainingsverträge.

  4. Wertunterlagen

  5. Gesundheitsbescheinigung

Bereit für den Transport?

Wir beraten Sie gerne persönlich und finden die passende Lösung für Ihr Pferd.

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