
Carnet ATA
«Abfertigung mit Schweizer Carnet ATA – für den vorübergehenden Grenzübertritt.»
Abfertigung mit Schweizer Carnet ATA
Wann eignet sich ein Carnet ATA?
Für Pferde, die sich in der Schweiz im zollrechtlich freien Verkehr befinden und nur vorübergehend ins Ausland gebracht werden:
Spazierritte & Ferienaufenthalte
Wenn Ihr Pferd nur vorübergehend ins Ausland gebracht wird.
Sportveranstaltungen
Turniere und Wettkämpfe im Ausland.
Erholung auf der Weide
Wenn sich Ihr Pferd im Ausland auf einer Weide erholen soll.
Dressur, Training & mehr
Ausbildung, Zucht, Beschlagen oder tierärztliche Behandlungen.
Dokumente für die Erstellung
Für die Erstellung eines Carnet ATA brauchen wir folgende Dokumente:
Schriftlicher Auftrag
Ihren Auftrag senden Sie uns per E-Mail an info@pferde-services.ch.
Equidenpass
Gesundheitszeugnis
Ihre Vorteile mit einem Carnet ATA
- Reisen jederzeit über besetzte Zollstellen möglich.
- Mehrere Grenzübertritte innerhalb eines Jahres mit nur einem Dokument.
Bei der Zollanmeldung vorzulegen
Bei der Zollanmeldung legen Sie der Zollstelle folgende Dokumente vor:
Carnet ATA
Equidenpass
Nachweis des Zwecks
Dokumente, die den beantragten Zweck belegen – z. B. Ausbildungs- oder Trainingsverträge.
Wertunterlagen
Gesundheitsbescheinigung
Bereit für den Transport?
Wir beraten Sie gerne persönlich und finden die passende Lösung für Ihr Pferd.
Transport anfragen