DEFINITIVE AUSFUHR CH / DEFINITIVE EINFUHR DE
- Einen schriftlichen Auftrag, welchen Sie uns per E-Mail an info@pferde-services.ch senden
- Kaufvertrag
- Gesundheitszeugnis (Traces)
- Equidenpass- muss bei Grenzübertritt mitgeführt werden
- Bei reinrassigen Pferden ist für die Einfuhr nach DE ein Nachweis (Zuchtbescheinigung, Eintrag in Zuchtverband) erforderlich.
VORÜBERGEHENDE AUSFUHR CH / VORÜBERGEHENDE EINFUHR DE
Für Pferde, die für folgende Verwendungszwecke vorübergehend ins Ausland verbracht werden, eignet sich ein Carnet-ATA am besten:
- Ungewisser Verkauf
- Test, Erprobung
- Sportveranstaltungen
- Spazierritte oder Ferienaufenthalt
- Dressur, Training, Ausbildung, Zucht, Beschlagen, tierärztliche Behandlung, Weiden und Beherbergen
Für die vorübergehende Ausfuhr brauchen Sie:
- Einen schriftlichen Auftrag, welchen Sie uns per E-Mail an info@pferde-services.ch senden
- Dokumente, die belegen, dass der beantragte Zweck zutrifft (z. B. Ausbildungs- oder Trainingsverträge)
- Wertunterlagen / Proformarechnung
- Gesundheitsbescheinigung
- Equidenpass – muss bei Grenzübertritt mitgeführt werden