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info@pferde-services.ch

EXPORT / EINFUHR DE

DEFINITIVE AUSFUHR CH / DEFINITIVE EINFUHR DE

  • Einen schriftlichen Auftrag, welchen Sie uns per E-Mail an info@pferde-services.ch senden
  • Kaufvertrag
  • Gesundheitszeugnis (Traces)
  • Equidenpass- muss bei Grenzübertritt mitgeführt werden
  • Bei reinrassigen Pferden ist für die Einfuhr nach DE ein Nachweis (Zuchtbescheinigung, Eintrag in Zuchtverband) erforderlich.

VORÜBERGEHENDE AUSFUHR CH / VORÜBERGEHENDE EINFUHR DE

Für Pferde, die für folgende Verwendungszwecke vorübergehend ins Ausland verbracht werden, eignet sich ein Carnet-ATA am besten:

  • Ungewisser Verkauf
  • Test, Erprobung
  • Sportveranstaltungen
  • Spazierritte oder Ferienaufenthalt
  • Dressur, Training, Ausbildung, Zucht, Beschlagen, tierärztliche Behandlung, Weiden und Beherbergen

Für die vorübergehende Ausfuhr brauchen Sie:

  • Einen schriftlichen Auftrag, welchen Sie uns per E-Mail an info@pferde-services.ch senden
  • Dokumente, die belegen, dass der beantragte Zweck zutrifft (z. B. Ausbildungs- oder Trainingsverträge)
  • Wertunterlagen / Proformarechnung
  • Gesundheitsbescheinigung
  • Equidenpass – muss bei Grenzübertritt mitgeführt werden